Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 CS 12.2420 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagsprinzip; Ergreifen der Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377
Punktsystem; Tattagsprinzip; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 CS 12.2420
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (z.B. Beschluss vom 21.6.2010 - 11 CS 10.377) von der Maßgeblichkeit des sog. Tattagsprinzips bei der Punkteermittlung aus.Dies gilt unabhängig davon, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass des Entziehungsbescheids eingetreten ist (BVerwG vom 25.9.2008 BVerwGE 132, 57; BayVGH vom 21.6.2010, a.a.O.).
- BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft; …
- BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87
Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage - …
Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 CS 12.2420
Nur wenn sich ihm keine diesbezüglichen Aussagen entnehmen lassen, ist bei belastenden Verwaltungsakten auf die beim Ergehen der letzten Behördenentscheidung bestehende tatsächliche und rechtliche Situation abzustellen (vgl. z.B. BVerwG vom 28.7.1989 BVerwGE 82, 260/261). - BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
Ausweisungsanfechtung II
Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 CS 12.2420
Denn die Frage, zu welchem Zeitpunkt die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen, von denen die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme abhängt, beantwortet sich in erster Linie nach den Aussagen des einschlägigen materiellen Rechts (std. Rspr.; z.B. BVerwG vom 3.11.1986 BVerwGE 78, 243/244 f.).
- VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 13.307
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze; Ablauf von …
b) Bei der Punkteermittlung ist von der Maßgeblichkeit des sog. Tattagsprinzips auszugehen (…BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48 - juris Rn. 31;… U.v. 25.9.2008 - 3 C 34.07 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 11 CS 10.377 - juris Rn. 19; v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2420 - juris Rn. 18).Sind aber alle Entwicklungen, die nach dem Tag eintreten, an dem sich zu Lasten des Betroffenen 18 Punkte ergeben haben, ohne Belang, so folgt daraus, dass es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehungsentscheidung auf die tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten in dem Zeitpunkt ankommt, zu dem der Adressat einer solchen Maßnahme die 18 Punkte-Grenze erreicht hat (BayVGH, B.v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2420 - juris Rn. 19, 20).
- VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2006
Fahrerlaubnisentziehung (Punktsystem); Tattagprinzip
Die Ausführungen in der Beschwerde widerlegen nicht die Richtigkeit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 zum Tattagprinzip (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57 ff.) und führen auch nicht dazu, dass der Verwaltungsgerichtshof von seiner ständigen Rechtsprechung hierzu (z.B. BayVGH, U.v. 19.12.2011 - 11 B 11.1848 - KommPrax BY 2012, 107, B.v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2420) abrücken müsste. - VG München, 11.09.2013 - M 1 S 13.3756
Entziehen der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Eintritt der …
Das gilt unabhängig davon, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass des Entziehungsbescheides eingetreten ist (BayVGH, B.v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2420 - juris Rn. 18 unter Berufung auf BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57). - VG Augsburg, 20.08.2013 - Au 7 K 13.739
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob überhaupt eine erneute Unterrichtung nach der Neuerteilung hätte stattfinden müssen, da nicht infolge einer zwischenzeitlichen Punktereduzierung ein erneuter Aufstieg in eine Stufe des Punktesystems erfolgte (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2420 - juris). - VG Augsburg, 13.06.2013 - Au 7 S 13.746
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob überhaupt eine erneute Unterrichtung nach der Neuerteilung hätte stattfinden müssen, da nicht infolge einer zwischenzeitlichen Punktereduzierung ein erneuter Aufstieg in eine Stufe des Punktesystems erfolgte (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2420 - juris).